MDK-Reformgesetz
Das MDK-Reformgesetz sieht zudem künftig ein neues Prüfverfahren mit definierten Abhängigkeitsregeln für Strafzahlungen vor. Die Prüfquote ist abhängig vom Ergebnis der MD-Prüfung des vorvergangenen Quartals, verbunden mit unterschiedlichen Sanktionszahlungen.
Probleme und Gefahren des MDK-Reformgesetzes – aufgeschoben, aber nicht aufgehoben
Frau Sonja Naumann, Med.-Controlling Sana Kliniken, berichtete bei der neurologischen Chefärz-tetagung 2020 über die Probleme und Gefahren des MDK-Reformgesetzes mit den Grundtenor: „Aus einem Gesetz zur fairen Abrechnungsprüfung ist ein unfaires Rechnungskürzungsgesetz zu Lasten der Krankenhäuser geworden“ (Zitat: Verband der Krankenhausärzte). Insbesondere pri-märe Fehlbelegungsprüfungen werden künftig sehr teuer, weil es neben der Reduktion auf den ambulanten Erlös zu Strafzahlungen kommt und damit in der Regel zu einem negativen Ertrag.
Die seit dem 01.01.2020 geltenden Regelungen des MDK-Reformgesetzes sahen ursprünglich vor, dass bis 30.6.2020 für alle OPSs für Komplexbehandlungen beim MD ein Antrag auf Struk-turprüfung (nach § 275d SGB V) gestellt werden muss, um diese OPSs im Folgejahr abrechnen zu können. Dies muss künftig jährlich wiederholt werden, weil die Prüfung nur 1 Jahr Gültigkeit hat. Für geplante neue OPSs im Folgejahr muss der Antrag zur Strukturprüfung bis spätestens 30.9. des laufenden Jahres erfolgen.
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Foto: © Scott Webb / Unsplash